"Kein Weg ist zu weit, um dort anzukommen, wo das Herz zuhause ist." (Unbekannter Autor)
Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines
Vor Ihrer standesamtlichen Trauung benötigen Sie eine Anmeldung der Eheschließung. Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnorts. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.
Beim Standesamt müssen Sie persönlich erscheinen.
Sind Sie oder Ihr Partner, Ihre Partnerin verhindert, können Sie sich schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, können Sie die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.
Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Sie können einen gemeinsamen Namen als Ehenamen wählen.
Das Standesamt prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind. Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung beim Standesamt Erkenbrechtsweiler vorgenommen werden.
Zuvor sind die erforderlichen Unterlagen und Urkunden zur Prüfung vorzulegen. Vereinbaren Sie zur Abgabe dieser Unterlagen bitte einen Termin.
Nach vorgeschriebener Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt kann die Terminvergabe zur Anmeldung der Eheschließung erfolgen und ein Trautermin verbindlich reserviert werden. Anmeldung und Trauung sind gebührenpflichtig, weitere Informationen erteilt hierzu das Standesamt.
Eine Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig, bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen. Dies ist im Einzelfall mit dem jeweiligen Standesamt abzuklären.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil. Bei Geburt im Ausland ist eine aktuelle Geburtsurkunde erforderlich.
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde bei Wohnort außerhalb Erkenbrechtsweiler (Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht).
Zusätzliche Unterlagen in bestimmten Fällen:
- Wenn geschieden oder verwitwet:
Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes - Wenn gemeinsames Kind vorhanden:'
Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes und ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge - Wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:
Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde
Bitte legen Sie alle Dokumente vollständig und im Original vor. Fremdsprachige Urkunden müssen Sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorlegen.
Des Weiteren weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Kosten
- 40,00 € für die Anmeldung der Eheschließung
- 80,00 € für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
- 30,00 € zusätzlich, wenn Ihre Eheschließung nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt stattfindet
- 12,00 € für jede Urkunde / Beglaubigte Abschriften
- 60,00 € für die Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten
(Ausnahme: Bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung) - 135,00 € für die Nutzung des Bürgersaals außerhalb üblicher Dienstzeiten
- 60,00 € für die Bestuhlung des Bürgersaals durch den Gemeindebauhof
Hinweis: Es können weitere Kosten im Einzelfall entstehen.
Trauzimmer
Trausamstage
Für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger bietet die Gemeindeverwaltung Erkenbrechtsweiler vier Termine für Trausamstage an. Sie werden an dieser Stelle jeweils zu Jahresbeginn veröffentlicht. In der Regel finden diese zwischen März und Oktober statt.
Für 2023 ergeben sich folgende Termine:
- Samstag, 25. März 2023
- Samstag, 24. Juni 2023
- Samstag, 16. September 2023
- Samstag, 14. Oktober 2023
Melden Sie sich bei Interesse gerne an Frau Wörner, Kontaktdaten siehe Infobox. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Terminen eine Zusatzgebühr außerhalb der regulären Öffnungszeiten fällig wird.