Allgemeines
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
- wer Eigentümer oder Eigentümerin ist,
- ob und welche Rechte andere Personen daran haben (zum Beispiel Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder
- ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag.
Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie erfahren ansonsten möglicherweise von den Belastungen erst nach dem Kauf.
Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Für Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa ist dies möglich, wenn sie zwangsvollstrecken möchten.
Zuständige Stelle
Für die Gemeinde Erkenbrechtsweiler ist das Grundbuchamt Böblingen zuständig. Dort muss eine Einsicht beantragt werden, da in Erkenbrechtsweiler keine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox.