„Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ - Experten unter einem Dach vereint -
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 Ihr unabhängiges Sachverständigengremium und Ihr Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aich-wald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsver-band Neckartenzlingen.
Die Organisation erfolgt über die Geschäftsstelle „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ mit Sitz in Nürtingen.
Aufgaben des Gutachterausschusses
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere:
- Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, sowie die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte.
- Die Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren.
- Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (zum Beispiel Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
- Die Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Baulandumlegungsgebieten.
- Die Erstellung von Berichten und Statistiken über die Situation des Grundstücksmarkts in den Verbandsgemeinden (Grundstücksmarktbericht).
Antrag auf Verkehrswertgutachten
Den Marktwert einer Immobilie zuverlässig und objektiv nachzuweisen, ist in vielen Situationen für Eigentümer*innen, Erben, Behörden und Gerichte unerlässlich. Dabei kann der Anlass ein Gutachten erstellen zu lassen sehr vielfältig sein, sei es beispielsweise für die Regelung des Vermögensnachlasses, für den Nachweis zur Erhebung der Erbschaftssteuer oder für einen Verkauf. Der Gut-achterausschuss mit seiner Geschäftsstelle ist in diesen Fällen ein kompetenter und neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie. Wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden. Den Ablauf der Gutachtenerstellung, sowie die Kosten eines Verkehrswertgutachtens können Sie der Homepage des Gutachterauschusses entnehmen.
Regionalisierung im Zweckverband
Um bei der Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren die regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu spezifizieren wurden im Verbandsgebiet vier regionale Bereiche gebildet.
Einer dieser Bereiche ist das sog. „Albvorland“ mit den Gemeinden Bissingen an der Teck, Beuren, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Holzmaden, Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Ohmden, Owen und Weilheim an der Teck.
Ansprechpartner Team "Albvorland"
Zentrale
Telefonnummer: 07022 24234-0
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Herr Völlm
Leiter Geschäftsstelle
Telefonnummer: 07022 24234-10
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Frau Mittelstädt
Stv. Leiterin Geschäftsstelle
Erstellung Gutachten
Telefonnummer: 07022 24234-11
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Frau Bader
Sekretariat, Antrag Gutachten, Führung Kaufpreissammlung, Auskunft Bodenrichtwerte
Telefonnummer: 07022 24234-21
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Frau Pesl
Auswertung Kaufpreissammlung, Auskunft Bodenrichtwerte
Telefonnummer: 07022 24234-22
E-Mail schreiben
Formulare, Downloads, Aktuelles entnehmen Sie der Homepage des Gutachterausschusses.
Zusammensetzung des Gutachterauschusses
Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie örtlichen Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwirtschaft, Immobilienhandel, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Gutachter sind ehrenamtlich tätig.
Aktuelles zur Grundsteuerreform
Am 04.11.2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).
Grundsteuer A
Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Ausnahme der Hofstellen erfolgt in einem Ertragswertverfahren in Anlehnung an die Bundesregelung.
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, einschließlich Hofstellen)
Grundlage für die Bewertung sind die von den Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Die Veröffentlichung erfolgt zum 30.06.2022.
Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien - der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.
Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer (Grundsteuerwert) erfolgt anschließend bei Anwendung der Grundsteuermesszahl. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz (wird für 2025 neu bestimmt) der Gemeinde multipliziert. Die daraus resultierende tatsächlich zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In Zeitabständen von 7 Jahren sollen die Grundsteuerwerte und die Grundsteuermessbeträge aktualisiert werden.
Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen 2022 von der Finanzverwaltung aufgefordert, Angaben zu ihrem Grundbesitz einzureichen. Aus den Angaben werden Grundsteuerwert und Steuermessbetrag ermittelt und den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt. Die Kommunen erhalten diese Daten ebenso, berechnen auf dieser Basis den kommunalen Hebesatz und versenden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen.
Verlässliche Auskünfte über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer können erst im Laufe des Jahres 2024 bei der zuständigen Gemeinde erfragt werden.