Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Erstelldatum20.12.2023
Anträge und Bauvorlagen sind direkt bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen
Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren bringt Änderungen beim Bauantrag
Zum 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten. Die damit verbunden Änderungen betreffen im Wesentlichen die Einreichung von Bauanträgen, die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie die Benachrichtigung der Eigentümer angrenzender Grundstücke.
Wir bitten um Beachtung, dass ab sofort Anträge und Bauvorlagen durch die Bauherren direkt bei der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Esslingen einzureichen sind. Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde. Künftig wird es so ablaufen, dass die Gemeinde vom Landratsamt Esslingen am Verfahren beteiligt wird.
Die Änderung der Landesbauordnung sieht bis zum Jahresende 2024 ergänzend noch die herkömmliche Einreichung in Papierform vor. In der Übergangsphase bis zum rein digitalen Bauantrag setzt die Baurechtsbehörde des Landkreises vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien, Planunterlagen in Papierform und digital, um auch während der anstehenden Veränderungen einen durchgängigen Bearbeitungsablauf sicherzustellen.
Ab dem Jahr 2025 wird die Antragseinreichung rein elektronisch stattfinden.
Formulare und Unterlagen zu Baugenehmigungsverfahren können über die Webseite des Landkreises unter www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff Formulare und Merkblätter unter „Formulare B“ abgerufen werden.
Neu ist die Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung. Eine Benachrichtigung der Angrenzer erfolgt nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen sind nunmehr antragspflichtig und müssen von den Bauherren in allen Fällen ausdrücklich beantragt werden. Entscheidungen der Baurechtsbehörde sind den Angrenzern bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können. Baugesuche ohne Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen finden künftig ohne Beteiligung der Angrenzer statt.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinde oder die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts Esslingen gerne zur Verfügung.