Test B
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Erkenbrechtsweiler hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Hardtäcker“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB zu ändern (Bezeichnung „Hardtäcker – 1. Änderung“). Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hardtäcker – 1. Änderung“ in der Fassung vom 28.10.2022 wurde gebilligt. Es wurde beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt in der östlichen Ortslage von Erkenbrechtsweiler, östlich des Friedhofes und umfasst den nördlichen, bislang unbebauten Teil des Grundstück Reußensteinweg 8, Flst. Nr. 3071. Es wird folgt begrenzt:
- Im Norden durch das bebaute Grundstück Reußensteinweg 2,
- im Osten durch den Reußensteinweg,
- im Süden durch das Gebäude Reußensteinweg 8,
- im Westen durch die öffentliche Grünfläche zwischen Friedhof und der der Bebauung im Reußensteinweg.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 28.10.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist eine städtebaulich geordnete Wohnbebauung zur weiteren Wohnraumschaffung im Innenbereich von Erkenbrechtsweiler. Im Sinne der Innenentwicklung soll durch die Neufestsetzung einer überbaubaren Grundstücksflächen, der Zulassung einer höheren Traufe und der Regelung der Parkierung eine bessere bauliche Nutzung des Grundstücks gewährleistet werden. Ansonsten sollen die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes beibehalten werden.
Öffentliche Auslegung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 (Auslegungsfrist, je einschließlich) statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Anlagen im Rathaus in Erkenbrechtsweiler, Uracher Straße 2 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
- Dienstag: 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Vom 27. Dezember bis 30. Dezember 2022 sowie am 2. Januar, 4. Januar und 5. Januar 2023 ist das Rathaus komplett geschlossen. Am Dienstag, 3. Januar 2023 hat das Rathaus nachmittags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gemeinde Erkenbrechtsweiler unter der Internet-Adresse www.erkenbrechtsweiler.de/rathaus-service/bekanntmachungen-aktuelles eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung oder als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse gemeinde@erkenbrechtsweiler.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Erkenbrechtsweiler, den 25.11.2022
gez.
Weiß
Bürgermeister