Test B
4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes des GVV Lenningen
4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Lenningen
Sonderbaufläche „Heidengrabenzentrum“ und Verkehrsfläche „Erweiterung Parkplatz Hochholz“ in Erkenbrechtsweiler
Das Landratsamt Esslingen hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Lenningen am 30.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossene 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Lenningen mit Entscheidung Az.-Nr. 411-612.11:000255 Band II vom 07.06.2022 aufgrund von §6 BauGB genehmigt.
Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Planbereiche auf Gemarkung Erkenbrechtsweiler:
- Der Planbereich „Heidengrabenzentrum“ liegt an der südlichen Gemarkungsgrenze von Erkenbrechtsweiler, südlich der Kreisstraße K1263 zwischen Hülben und Grabenstetten und östlich des Burrenhofes und umfasst die Fläche des bestehenden Grabhügelfeldes.
- Der Planbereich „Erweiterung Parkplatz Hochholz“ liegt an der südlichen Gemarkungsgrenze von Erkenbrechtsweiler, nördlich der Kreisstraße K1263 zwischen Hülben und Grabenstetten und östlich des bestehenden Parkplatzes Hochholz.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.05.2017/25.05.2021 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt: PDF-Datei (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Lenningen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Verwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes im Rathaus in Lenningen, Marktplatz 1 sowie im Rathaus in Erkenbrechtsweiler, Uracher Straße 2 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§6 Abs.5 BauGB).
Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Lenningen (www.lenningen.de), auf der Homepage der Gemeinde Erkenbrechtsweiler (www.erkenbrechtsweiler.de) und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber ein nach §214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Lenningen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist dazulegen.
Nach §4 Abs.4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Flächennutzungsplanänderung - sofern diese unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung verletzt worden sind,
- der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach §43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Lenningen, 24.06.2022
gez.
Michael Schlecht
Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes
Plan Genehmigung (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Zusammenfassende Erklärung (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Standortuntersuchung (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Planungen zum Erlebnisfeld-Heidengraben (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Projektskizze Heidengraben (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Umweltbericht (PDF-Datei) (PDF-Datei)