Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h vor und nach der Grundschule ist bisher die zeitlich beschränkt auf „Mo – Fr, 7 – 17 h“.
Die bisherige von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Beschilderung führte oftmals zu Irritationen in der Öffentlichkeit hinsichtlich der zeitlichen Befristung (an Feiertagen, Schulferien etc.).
Aus gegebenem Anlass fand daher in der vergangenen Woche ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Landratsamtes Esslingen statt.
Ergebnis dieses Termins ist, dass die zeitliche Beschränkung in Zukunft aufgehoben wird, damit für jeden Verkehrsteilnehmer klar verständlich ist, dass das angeordnete „Tempo 30“ im Bereich der Schule künftig zu jeder Zeit gilt.
Das Straßenbauamt des Landratsamts Esslingen wird die geänderte Beschilderung in den kommenden Wochen vornehmen.
Wir bitten um Beachtung!