Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
In den nächsten Tagen werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt.
Sollten Sie bis zum 31.01.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte auf dem Rathaus, Zimmer 1, Bürgerbüro, Uracher Straße 2, 73268 Erkenbrechtsweiler.
Die Wahlbenachrichtigung bringen Sie bitte am Wahltag zur Wahl im Wahllokal mit.
Briefwahlanträge
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, bei der anstehenden Bundestagswahl persönlich zur Wahl zu gehen, können Sie ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlscheinanträge für die Briefwahl können schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Sofern Sie die Briefwahl nicht auf elektronischem Wege beantragen wollen, ist es erforderlich, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und beim Rathaus abzugeben oder zurückzusenden.
Hier gelangen Sie zum Internetwahlscheinantrag (Beantragung per Internet). Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie mit einem Smartphone den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen und so direkt den vorausgefüllten Antrag öffnen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Link für den Wahlscheinantrag und die Antragstellung über QR-Code sind aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr aktiv.
Sie können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle). Hierfür stehen im Eingang des Rathauses zwei Wahlkabinen bereit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Wichtiger Hinweis zum Versand der Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltag begonnen werden kann, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761 36122.