Geänderte Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Beantragung und Ausstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Gemeindestraßen wurde in Jahr 1983 von Seiten Landratsamt auf alle Gemeinden – auch solche, die keine eigene örtliche Straßenverkehrsbehörde sind – Kraft Vereinbarung übertragen.
Ab 01. November 2022 liegt die Zuständigkeit für die Beantragung und Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung wieder bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes.
Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist daher direkt beimLandratsamt Esslingen, Straßenverkehrsamt zu stellen.
Nähere Informationen und Kontaktdaten des jeweiligen Sachbearbeiters erfahren Sie auf der Homepage des Landratsamtes Esslingen.
Wir bitten um Beachtung!