Rattenproblematik im Bereich Staufenstraße/Lichtensteinweg
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Ratten in der Gemeinde auch die Unterstützung von den Bürgerinnen und Bürgern erforderlich ist.
Derzeit kämpft die Gemeinde gegen einen akuten Rattenbefall im Bereich der Staufenstraße/Lichtensteinweg, weil die Tiere insbesondere durch Vogelfutter angezogen werden.
Die Gemeinde hat aktuell zusätzlich das Kanalsystem begiftet. Dies allein reicht jedoch nicht für eine effektive Rattenbekämpfung aus.
Nur durch Ihr bewusstes und verantwortungsvolles Handeln ist es möglich, die Ratten wirksam in Schach zu halten.
Nach der geltenden Polizeiverordnung der Gemeinde Erkenbrechtsweiler ist jeder Eigentümer von bebauten, unbebauten sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft verpflichtet, bei einem festgestellten Rattenbefall unverzüglich der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten und eine Rattenbekämpfung durchzuführen.
Vor Beginn der Rattenbekämpfung sind Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von allen den Ratten leicht zugänglichen Orten zu entfernen!
Wer diesen genannten Verpflichtungen nicht nachkommt handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Wir bitten eindringlich um Beachtung der folgenden Hinweise:
- Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
- Halten Sie Abfallbehälter fest verschlossen und lassen Sie defekte Abfallbehälter austauschen oder reparieren.
- Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette (Kanal).
- Lagern Sie gelbe Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
- Lassen Sie vorgesehene Futterquellen für Haustiere oder Vögel nicht unkontrolliert offen oder gar auf dem Boden lagernd stehen. Stets zurückbleibende Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
- Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit.
- Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (wie z.B. Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Wie andere Tiere auch, treten Ratten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Da Ratten gesellige Tiere sind ist eine Weitergabe von Infektionskrankheiten sehr leicht. In der Menschheitsgeschichte waren die Ratten häufig für große Epidemien verantwortlich (Pest, Leptospirose, Hantavirus, Rattenbissfieber, Tollwut, Tuberkulose, Typhus und Trichinose).




