Neufassung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung des Kindergartens
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11.12.2006 folgende Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung des Kindergartens beschlossen: § 1 Allgemeines Die Gemeinde Erkenbrechtsweiler betreibt den Kindergarten als In den Kindergarten werden Kinder mit Hauptwohnsitz in Erkenbrechtsweiler ab dem vollendeten ersten Lebensjahr aufgenommen. Die Verwaltung kann bei abweichendem Hauptwohnsitz Ausnahmen zulassen. § 2 Begriffsbestimmungen Regelkindergarten Veränderte Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 7.00 bis 13.00 Uhr, nachmittags keine Betreuung Kleinkindgruppe Montag bis Freitag 7.00 bis 13.00 Uhr, nachmittags keine Betreuung Ganztagesbetreuung für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr durchgehend inkl. Mittagessen § 3 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der Einrichtungen des Kindergartens werden Be-nutzungsgebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 4 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten der Kinder, die den Kindergarten besuchen. § 5 Gebührensätze (1) Die monatliche Gebühr für die Benutzung des Regelkindergartens oder des Kindergartens mit veränderten Öffnungszeiten beträgt für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr Kindergartenjahr 2011/2012 97 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 74 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 49 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 16 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Kindergartenjahr 2012/2013 99 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 76 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 50 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 16 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. (2) Kleinkindgruppe Besuch von 5 Tagen die Woche: Die monatliche Gebühr für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt Kindergartenjahr 2011/2012 215 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 160 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 108 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 44 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Kindergartenjahr 2012/2013 248 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 185 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 125 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 50 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Besuch von 3 Tagen die Woche: Die monatliche Gebühr für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt Kindergartenjahr 2011/2012 129 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 96 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 65 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 26 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Kindergartenjahr 2012/2013 149 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 111 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 75 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 30 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. (3) Ganztagesbetreuung Besuch von 5 Tagen die Woche: Die monatliche Gebühr für Kinder,die das dritte Lebensjahr vollendet haben, beträgt Kindergartenjahr 2011/2012 236 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 176 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 118 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 39 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Kindergartenjahr 2012/2013 246 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 183 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 123 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 40 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Besuch von 3 Tagen die Woche: Die monatliche Gebühr für Kinder,die das dritte Lebensjahr vollendet haben, beträgt Kindergartenjahr 2011/2012 181 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 135 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 92 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 30 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Kindergartenjahr 2012/2013 188 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 141 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 95 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 31 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Besuch von 5 Tagen die Woche: Die monatliche Gebühr für Kinder,die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt Kindergartenjahr 2011/2012 296 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 220 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 148 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 50 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Kindergartenjahr 2012/2013 308 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 229 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 154 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 52 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Besuch von 3 Tagen die Woche Die monatliche Gebühr für Kinder,die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt Kindergartenjahr 2011/2012 257 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 191 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 128 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 43 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale. Kindergartenjahr 2012/2013 267 € für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren; 199 € für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren; 133 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren; 45 € für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Maßgebend ist die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Zuzüglich der zurzeit geltenden Preise für Mittagessen und Betriebskostenpauschale Vollendet ein Kind das dritte Lebensjahr, so wird ab dem Vollendet ein Kind der Familie im Lauf des Kindergartenjahres das 18. Lebensjahr, so ist ab dem nächsten Monat, der auf den Geburtsmonat folgt, der nächst höhere Betrag zu zahlen. Bei Geburt eines weiteren Kindes ermäßigt sich die Gebühr ab dem nächsten Monat, der auf den Geburtsmonat folgt. (5) Die Gebühren werden für 11 Monate erhoben, der Ferienmonat August ist gebührenfrei.
§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren Die Gebühren entstehen mit der Aufnahme in den Kindergarten. Beginnt oder endet die Benutzung des Kindergartens erst im Lauf eines Monats, so ist die Gebühr für diesen Monat jeweils in voller Höhe zu bezahlen. Die Gebühren sind am ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Alle früher getroffenen Regelungen treten damit außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung von Baden-Württemberg (GO) oder aufgrund der GO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Erkenbrechtsweiler, den 12.12.2006 Weiß Bürgermeister 1. Satzungsänderung am 21.05.2007; § 5 erhält neue Fassung - Inkrafttreten 01.09.2007 2. Satzungsänderung am 14.06.2008; § 1 Abs. 2 erhält neue Fassung, §§ 2 und 5 erhalten einen Zusatz - Inkrafttreten 01.09.2008 3. Satzungsänderung am 20.07.2009; § 5 erhält neue Fassung - Inkrafttreten 01.09.2009 4. Satzungsänderung am 09.05.2011; § 5 erhält neue Fassung - Inkrafttreten 01.09.2011
|