05.11.2020
Wasserzähler ablesen
Aufgrund der bestehenden Coronapandemie werden die Wasserzähler dieses Jahr nicht durch Mitarbeiter der Gemeinde abgelesen, sondern müssen von den Eigentümern selbstständig gemeldet werden!
Diese Meldung muss zwischen dem 7.12.2020 und 11.12.2020 erfolgen.
Achtung: Nach diesem Termin wird der Zählerstand geschätzt.
Der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.
|